Anhängerverkauf & -vermietung Lehnard CEPT GmbH

Alfred-Ley-Str. 2, 99310 Arnstadt
Tel: 03628 - 60 27 72
Mobil: 0152 04304315

Die Summe aus Leergewicht des Anhängers und tatsächlicher Zuladung darf die eingetragene
max. Anhängelast Ihres Fahrzeuges nicht überschreiten. Das zulässige Gesamtgewicht
des Anhängers ist lediglich bei der Kalkulation der maximal möglichen Zuladung zu beachten.

 

Unsere Mietanhänger

Anhänger                        Gewicht,  Maße                                                                              
                 Preise

  
           Autotransportanhänger

                    zul. GG : 2700 kg

                   
Nutzlast: 2050 kg

                     L.B : 4,00 x 2,00                                      
                         IK - Ab 221
                                      

    



         4 Std : 35,00 €

        1 Tag : 55,00 €

      2 Tage : 95,00 €

  1 Woche : 240,00 €

           
                 Hochlader

         zul. GG :1300 kg

       Nutzlast: 950 kg


       LBH : 2,51 x 1,51 x 2,00

                    IK - AS 759
                              

       4 Std : 25,00 €

      1 Tag : 35,00 €

    2 Tage : 55,00 €

1 Woche : 135,00 €

Motoradtransporter gebremst


zul. GG:
1500 kg

Nutzlast:1043 kg

LB: 3,00 x 2,25

100 km/h Zulassung

IK - JY 40


        4 Std : 25,00 €

        1 Tag : 35,00 €

      2 Tage : 55,00 €

1 Woche : 150,00 €


    
                Tandemhochlader

                  zul. GG: 2500 kg

                 Nutzlast: 1850 kg

            LBH: 4,10 x 2,10 x 1,90

                        IK - C 602


       4 Std : 35,00 €

      1 Tag : 50,00 €

    2 Tage : 85,00 €

1 Woche : 230,00 €

   

               
Tandemhochlader XL

                    zul. GG: 2400 kg

                   Nutzlast: 1470 kg

                     LB: 5,98 x 2,00

                         IK - JQ 48

       4 Std : 35,00 €

      1 Tag : 50,00 €

     2 Tage : 85,00 €

1 Woche : 230,00 €

 

Mietvertrag Bedingungen

1. Allgemeines

Grundlage dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Der Mieter erkennt durch seine Unterschrift an, das er den Anhänger in ordnungsgemäßen Zustand übernommen hat. Bei Übernahme des Fzg. Ist eine Kopie des Personalausweises vorzulegen.

2. Auslandsfahrten

Fahrten ins Europäische Ausland müssen vor Antritt der Fahrt oder schon bei Abschluss dieses Mietvertrages ausdrücklich dem Vermieter gemeldet werden. Bei Verletzung dieser Verpflichtung durch den Mieter haftet er dem Vermieter für sämtliche daraus sich evtl. ergebenden Schäden.

3. Besondere Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger schonend zu behandeln und alle für die Benutzung eines Anhängers bestehenden Vorschriften und Gesetze sorgfältig zu beachten. Der Mieter hat insbesondere dafür zu sorgen, dass der Anhänger nur von Fahrern gezogen wird, die dafür eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Zur Sorgfaltssicht des Mieters gehört insbesondere die ständige Überwachung der Verkehrssicherheit. Eine Belastung des Anhängers über das gesetzlich zulässige Maß hinaus ist unzulässig. Der Mieter hat den Anhänger sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Verstößt der Mieter gegen diese Bedingung, so hat er dem Vermieter vollen Schadensersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Anhängers zu leisten.

4. Mietdauer und Rückgabe

Der Mieter verpflichtet sich, den Anhänger in dem von ihm übernommenen Zustand am vereinbarten Tag zurückzugeben. Kann dies nicht erfolgen, ist der Vermieter rechtzeitig zu benachrichtigen. Die nicht rechtzeitige Rückgabe des Anhängers inkl. Zubehör verpflichtet den Mieter zum Ersatz des dem Vermieters hieraus entstehenden Schadens und zur Zahlung der vereinbarten Miete.

5. Zahlungsbedingungen

Der Mietpreis ist Bar fällig bei Vertragsabschluss

6. Auftreten von Schäden

Bei Auftreten von Schäden ist zwecks Durchführung der Reparatur sofort telefonisch die Weisung des Vermieters einzuholen. Andernfalls trägt der Mieter die hierfür anfallenden Kosten und haftet für jeden Schaden den der Vermieter durch Nichtbeachtung dieser Vertragsbestimmung erleidet.. Beschädigte Teile sind aufzuheben und dem Vermieter bei Rückgabe des Anhängers vorzulegen.

7. Umfang der Haftung des Mieters

Der Mieter haftet grundsätzlich dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Anhänger in voller Höhe für den dem Vermieter entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schaden. Der Mieter haftet für die Reparaturen im Schadensfall. Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall. Der Anhänger ist Haftpflicht- und Teilkasko versichert. Der Mieter ist für die Einhaltung der Anhängelast seines Fahrzeuges allein verantwortlich. Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen, auch für Folgeschäden am Fahrzeug des Mieters.

Die Selbstbeteiligung, Vollkasko je Schadensfall beträgt 500,00 €

8. Besondere Pflichten des Mieters bzw. Fahrers bei Unfall

Zur Ermittlung der Unfalltatsachen ist stets die Polizei hinzuzuziehen und darauf zu bestehen , dass der Unfall polizeilich aufgenommen wird, auch dann, wenn ein anderer Unfallbeteiligter vorhanden ist. Bei Beschädigung des Anhängers, insbesondere durch Verkehrsunfall, sind der Mieter oder dessen Fahrer verpflichtet, Namen, Vornamen und Anschrift aller Unfallbeteiligten und Zeugen, ferner Zeit, Ort, Straße sowie die polizeilichen Kennzeichen der Unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten. Erklärungen zur Schuldfrage dürfen anderen Unfallbeteiligten gegenüber nicht gemacht werden. Der Vermieter ist sofort telefonisch zu benachrichtigen und anschließend ist ihm eine wahrheitsgemäße Darstellung über den Unfallverlauf zu geben. Handelt der Mieter oder dessen Fahrer dieser Vorschrift zu wieder, so haftet der Mieter dem Vermieter.

9. Besondere Vereinbarungen

Etwaige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Zusätzliche Vereinbarungen:

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10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort sind für beide Teile Arnstadt